- Am Nationalfeiertag singen Schweizerinnen und Schweizer vielerorts die Nationalhymne.
- Ein Gespräch mit dem emeritierten Professor Wolfgang W. Müller über den sogenannten Schweizerpsalm.
Knapp ein Jahr nach der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch informiert das Bistum Basel zum Stand der Aufarbeitung von Meldungen zu sexuellen Übergriffen und zur Präventionsarbeit.
Seit der Publikation der Pilotstudie am 12. September 2023 seien 120 Meldungen eingegangen, heisst es in der Medienmitteilung des Bistums Basel vom 28. Juni. Diese werden von der unabhängigen Meldestelle für sexuelle Übergriffe des Bistums Basel entgegengenommen, die seit 2017 von der luzernischen Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG betrieben wird. Mit der Meldung wird ein Meldedossier eröffnet und die untersuchende Person erhält uneingeschränkte Akteneinsicht, um strafrechtliche, personalrechtliche oder kirchenrechtliche Verfahren oder Massnahmen zu koordinieren. Aus den Erkenntnissen folgen Handlungsempfehlungen an Bischof Gmür, deren Umsetzung durch die untersuchende Person wiederum kontrolliert wird. Solche Handlungsempfehlungen können sein: Strafanzeige, kanonische Voruntersuchung, Antrag auf Genugtuung und/oder Meldung an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom. Diese Prozesse seien zeitaufwändig.
Bisher sei 105-mal Akteneinsicht in Personal- Betroffenen-, Pfarrei-, und Ordensdossiers erfolgt. In 76 Meldedossiers seien detaillierte Empfehlungen an Bischof Gmür formuliert worden, von denen alle umgesetzt worden seien. 44 weitere Meldedossiers seien aktuell in Bearbeitung. 95 Prozent der Meldungen, die in die Zuständigkeit des Bistums Basel fallen, beträfen beschuldigte Personen, die bereits verstorben seien, sexuelle Übergriffe, die verjährt seien oder mutmassliche Tatbestände, bei denen weder der Täter/die Täterin noch die betroffene Person bekannt oder eruierbar seien.
Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard beschäftigt sich seit Mitte November 2023 mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen, der Bearbeitung der Genugtuungsdossiers und der Einreichung von Antragsgesuchen auf Genugtuung. Bislang habe die Kanzlei zehn Genugtuungsanträge gestellt. Acht seien noch in Bearbeitung. Ausserdem sei die Kanzlei mit drei kanonischen Voruntersuchungen betraut worden, von denen zwei noch nicht abgeschlossen seien.
Seit 2004 gibt es im Bistum Basel Präventionsmassnahen, die stetig weiterentwickelt worden sind. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums Basel absolvieren seit 2004 einen Kurs zum Thema «Nähe und Distanz». Heute sei der Kurs verpflichtend für alle Mitarbeitenden der Kirche. Ausserdem werde alle drei Jahre von pastoralen Mitarbeitenden mit einer Missio canonica – das ist die Beauftragung (missio) des Bischofs zur amtlichen Verkündigung des Glaubens im schulischen Religionsunterricht und in der Katechese – ein Privat- und Sonderprivatauszug verlangt. Der Privatauszug informiert den Arbeitgeber über Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen. Der Sonderprivatauszug listet Verurteilungen auf, aufgrund derer es verboten ist, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, mit bestimmten Personen in Kontakt zu treten oder ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen. Beim Sonderprivatauszug geht es um den Schutz von Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen.
Seit 2020 ist das aktualisierte Schutzkonzept zur Prävention und Intervention in Kraft. Neu sollen Haltungen im Blick auf Nähe und Distanz sowie konkretes Verhalten in den Seelsorgeteams besprechbar werden. Dazu gebe es ein neues Seminar, das sich an alle Leitungspersonen der Seelsorgeteams richte. Ausserdem müssten auch Freiwillige geschult werden. Diese Schulung übernehme die Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung «Limita» ab August 2024.
An einem Werkstattgespräch am 27. Mai 2024 in Zürich hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zusammen mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigung der Orden und weiteren Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) über den Stand der Umsetzung der angekündigten Massnahmen informiert. Diese betreffen die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz. Die Partnerinnen hatten kurz nach der Veröffentlichung der Pilotstudie der Universität Zürich am 12. September 2023 auf Empfehlungen der Forschenden Massnahmen beschlossen.
Gemäss der Medienmitteilung soll die Opferberatung von der Meldestelle und der Fallberatung entflochten und professionalisiert werden. Um eine unabhängige Opferberatung zu garantieren, stehen die kirchlichen Organisationen im Gespräch mit den staatlich anerkannten Opferberatungsstellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Im Juni 2024 sollen erste Entscheide dazu getroffen werden.
Einheitliche Standards in psychologischen Abklärungen sollen dafür sorgen, dass nur geeignete Personen im kirchlichen Dienst stehen. Arbeitsgruppen in der West- und Deutschschweiz arbeiten dazu einheitliche Standards aus. Erste Assessments mit den Standards sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, an eine andere Stelle im kirchlichen Dienst versetzt zu werden, weil sich die kirchlichen Arbeitgeber künftig darüber informieren sollen. Damit in Zusammenhang stehe eine Professionalisierung des HR-Bereichs.
Die kirchlichen Organisationen haben sich verpflichtet, keine Akten mehr zu vernichten, die in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen stehen. Sie orientieren sich dabei am schweizerischen Datenschutzgesetz. Das kirchliche Recht, das eine solche Aktenvernichtung vorsieht, wird nicht mehr angewendet.
Ausserdem sind Verhandlungen mit dem Vatikan in Gange über ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht. Dies soll die korrekte und schweizweit einheitliche Anwendung der kircheneigenen Richtlinien und Strafnormen im Umgang mit Missbrauchstätern gewährleisten.
Schliesslich wird das historische Pilotprojekt seit Januar 2024 für weitere drei Jahre weitergeführt. Die kirchlichen Partnerorganisationen haben dafür 1,5 Millionen Franken gesprochen. Die Resultate der Studie sollen in der ersten Jahreshälfte 2027 öffentlich präsentiert werden.
Bischof Joseph Bonnemain wird in der Medienmitteilung damit zitiert, dass die Zusammenarbeit der drei kirchlichen Organisationen ein Novum für die Schweiz sei und viel Absprache erfordere. Sie sei aber der einzige Weg, dem Missbrauch konsequent entgegenzutreten.
Noch seien viele Fragen zu klären. Es gelte, schweizweit tragfähige Ansätze für die ganze katholische Kirche in der Schweiz zu entwickeln, welche die sprachregionalen Unterschiede berücksichtigen sollen. Ein wichtiger Grundsatz sei der Einbezug kirchenexterner Fachleute.
Das Hilfswerk «Kirche in Not» lädt am Sonntag, 26. Mai 2024 zur Wallfahrt in die Benediktinerabtei Einsiedeln ein. Dem Pontifikalamt um 09.30 Uhr steht der Benediktiner Nikodemus Schnabel, Abt der Dormitio-Abtei in Jerusalem, vor. Gemäss der Medienmitteilung des Hilfswerks sind alle Pilgernden zum gemeinsamen Mittagessen und zum anschliessenden Podium eingeladen.
Um 13.30 Uhr findet die Podiumsdiskussion zum Thema «Heiliges Land – Christen zwischen den Fronten: Veränderung in Gesellschaft und Kirche» im Zentrum «Zwei Raben» statt. Am Podium nehmen Abt Nikodemus Schnabel OSB und Paulus Sati, Chorbischof und Verantwortlicher für die nationale Kommission für Gerechtigkeit und Frieden in der katholischen Kirche Ägyptens, teil. Das Gespräch moderiert Susanne Brunner, Auslandchefin Radio SRF und ehemalige Korrespondentin im Nahen Osten.
Gemäss Angaben des Hilfswerks leben im Gazastreifen rund 1000 palästinensische Christinnen und Christen. Weitere 10’000 leben in Ostjerusalem und 37’000 im Westjordanland. Seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 ist mit dem offenen Krieg auch die christliche Bevölkerung in Not. Muslimische und christliche Palästinenserinnen und Palästinenser würden zunehmend an den gesellschaftlichen Rand gedrängt und seien immer mehr massiver Gewalt sowohl durch ultra-orthodoxe jüdische, wie auch islamistische Fundamentalisten ausgeliefert, heisst es in der Medienmitteilung.
Das Hilfswerk «Kirche in Not» unterstützte nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten verschiedene Projekte in Israel mit 700’000 CHF. Etwa die Initiative des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem, die christliche Familien im Gazastreifen mit grundlegenden Gütern wie Hygieneartikel, Medikamente, Lebensmittel und Treibstoff versorgt.
Nicole Freudiger, Journalistin bei SRF, erhält den diesjährigen Katholischen Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) für eine Sendung über junge Menschen, die ins Kloster eintreten. Laut der Medienmitteilung der SBK hat die Jury grossen Gefallen an den Lebenszeugnissen der jungen Menschen gefunden. Durch die Zeugnisse habe die Jury die Fragen, Hoffnungen und Zweifel der Protagonistinnen kennen gelernt. Der Beitrag verleihe der Botschaft des Evangeliums Ausdruck.
«Dieses journalistische Werk frischt überholte Ideen auf, die man über das Ordensleben haben kann», begründet die Jury ihren Entscheid. Die Sendung: «Nonne mit 27 – warum junge Menschen heute noch ins Kloster ziehen», habe die Jury tief berührt.
Der Katholische Medienpreis ist mit 2’5000 Franken dotiert. Ausserdem vergibt die Jury ab diesem Jahr zwei weitere Preise. Einen Sonderpreis für ein Werk, welches aus besonderen Gründen überzeugt und einen mit 500 Franken dotierten Förderpreis für ein Werk einer Person, die am Anfang ihrer Karriere steht. Der diesjährige Sonderpreis geht an Paula Nay für ihre Filmreportage «Suenter la plievgia vegn il sulegl» («Nach dem Regen, die Sonne»). Der Förderpreis wurde dieses Jahr nicht verliehen.
Der Katholische Medienpreis wird am 24. April 2024 um 18.30 Uhr im Haus der Religionen in Bern verliehen. Die Verleihung ist öffentlich.
Der Gewinner-Beitrag wird am Sonntag, 28. April, um 8:30 Uhr auf SRF 2 ausgestrahlt.
In einer Medienmittelung verurteilen die Schweizer Bischofskonferenz SBK und der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS den gewalttätigen Angriff auf ein Mitglied der jüdischen Religionsgemeinschaft vom 2. März 2024 in Zürich aufs Schärfste.
Sie seien schockiert und tief betroffen und bekunden dem Opfer und seinen Angehörigen ihr aufrichtiges Mitgefühl. Solidarisch ständen sie an der Seite der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz.
Weiter heisst es, die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz hätten das Recht, sich sicher und unbehelligt zu fühlen. Die Attacke sei ein antisemitisches Hassverbrechen, das sich als neue Eskalationsstufe in den antisemitischen Trend der letzten Monate einreihe.
Die SBK und die EKS begrüssen ausdrücklich, dass sich die Vereinigung der islamischen Organisation in Zürich (Vioz) in aller Deutlichkeit von den religiösen Tatmotiven distanziert habe. Es gebe keine religiöse Rechtfertigung für Hassverbrechen.
Als Christinnen und Christen und als Bürgerinnen und Bürger distanzierten sie sich von extremistischen, fundamentalistischen und gewalttätigen Strömungen, die den religiösen Frieden und den toleranten Umgang mit Andersdenkenden in der Gesellschaft bedrohten. Sie zeigen sich beunruhigt, dass Jugendliche in der Gesellschaft zu Hassrede und Mordversuchen angestiftet werden und erwarten, dass die Untersuchung des Hassverbrechens die gesellschaftlichen Schwachstellen zeige, die ein solches Verbrechen möglich gemacht hätten.
SBK und EKS bekräftigen ihren Einsatz für den Dialog unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften und den religiösen Frieden in der Schweiz und wollen sich weiterhin für ein Zusammenleben einsetzen, das von Respekt, Wertschätzung und Solidarität geprägt sei. Die Schweizer Bischofskonferenz und der Rat EKS rufen alle Menschen dazu auf, sich dieser gemeinsamen Verantwortung anzuschliessen und gemeinsam gegen jegliche Form von Hass und Ausgrenzung einzutreten.