- Er ist der härteste interne Kritiker der römisch-katholischen Kirche.
- Und glaubt trotzdem an ihre Veränderbarkeit.
- Im Podcast «Laut + Leis» sagt Stefan Loppacher, wo die Kirche steht.
Knapp ein Jahr nach der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch informiert das Bistum Basel zum Stand der Aufarbeitung von Meldungen zu sexuellen Übergriffen und zur Präventionsarbeit.
Seit der Publikation der Pilotstudie am 12. September 2023 seien 120 Meldungen eingegangen, heisst es in der Medienmitteilung des Bistums Basel vom 28. Juni. Diese werden von der unabhängigen Meldestelle für sexuelle Übergriffe des Bistums Basel entgegengenommen, die seit 2017 von der luzernischen Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG betrieben wird. Mit der Meldung wird ein Meldedossier eröffnet und die untersuchende Person erhält uneingeschränkte Akteneinsicht, um strafrechtliche, personalrechtliche oder kirchenrechtliche Verfahren oder Massnahmen zu koordinieren. Aus den Erkenntnissen folgen Handlungsempfehlungen an Bischof Gmür, deren Umsetzung durch die untersuchende Person wiederum kontrolliert wird. Solche Handlungsempfehlungen können sein: Strafanzeige, kanonische Voruntersuchung, Antrag auf Genugtuung und/oder Meldung an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom. Diese Prozesse seien zeitaufwändig.
Bisher sei 105-mal Akteneinsicht in Personal- Betroffenen-, Pfarrei-, und Ordensdossiers erfolgt. In 76 Meldedossiers seien detaillierte Empfehlungen an Bischof Gmür formuliert worden, von denen alle umgesetzt worden seien. 44 weitere Meldedossiers seien aktuell in Bearbeitung. 95 Prozent der Meldungen, die in die Zuständigkeit des Bistums Basel fallen, beträfen beschuldigte Personen, die bereits verstorben seien, sexuelle Übergriffe, die verjährt seien oder mutmassliche Tatbestände, bei denen weder der Täter/die Täterin noch die betroffene Person bekannt oder eruierbar seien.
Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard beschäftigt sich seit Mitte November 2023 mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen, der Bearbeitung der Genugtuungsdossiers und der Einreichung von Antragsgesuchen auf Genugtuung. Bislang habe die Kanzlei zehn Genugtuungsanträge gestellt. Acht seien noch in Bearbeitung. Ausserdem sei die Kanzlei mit drei kanonischen Voruntersuchungen betraut worden, von denen zwei noch nicht abgeschlossen seien.
Seit 2004 gibt es im Bistum Basel Präventionsmassnahen, die stetig weiterentwickelt worden sind. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums Basel absolvieren seit 2004 einen Kurs zum Thema «Nähe und Distanz». Heute sei der Kurs verpflichtend für alle Mitarbeitenden der Kirche. Ausserdem werde alle drei Jahre von pastoralen Mitarbeitenden mit einer Missio canonica – das ist die Beauftragung (missio) des Bischofs zur amtlichen Verkündigung des Glaubens im schulischen Religionsunterricht und in der Katechese – ein Privat- und Sonderprivatauszug verlangt. Der Privatauszug informiert den Arbeitgeber über Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen. Der Sonderprivatauszug listet Verurteilungen auf, aufgrund derer es verboten ist, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, mit bestimmten Personen in Kontakt zu treten oder ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen. Beim Sonderprivatauszug geht es um den Schutz von Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen.
Seit 2020 ist das aktualisierte Schutzkonzept zur Prävention und Intervention in Kraft. Neu sollen Haltungen im Blick auf Nähe und Distanz sowie konkretes Verhalten in den Seelsorgeteams besprechbar werden. Dazu gebe es ein neues Seminar, das sich an alle Leitungspersonen der Seelsorgeteams richte. Ausserdem müssten auch Freiwillige geschult werden. Diese Schulung übernehme die Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung «Limita» ab August 2024.
An einem Werkstattgespräch am 27. Mai 2024 in Zürich hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zusammen mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigung der Orden und weiteren Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) über den Stand der Umsetzung der angekündigten Massnahmen informiert. Diese betreffen die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz. Die Partnerinnen hatten kurz nach der Veröffentlichung der Pilotstudie der Universität Zürich am 12. September 2023 auf Empfehlungen der Forschenden Massnahmen beschlossen.
Gemäss der Medienmitteilung soll die Opferberatung von der Meldestelle und der Fallberatung entflochten und professionalisiert werden. Um eine unabhängige Opferberatung zu garantieren, stehen die kirchlichen Organisationen im Gespräch mit den staatlich anerkannten Opferberatungsstellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Im Juni 2024 sollen erste Entscheide dazu getroffen werden.
Einheitliche Standards in psychologischen Abklärungen sollen dafür sorgen, dass nur geeignete Personen im kirchlichen Dienst stehen. Arbeitsgruppen in der West- und Deutschschweiz arbeiten dazu einheitliche Standards aus. Erste Assessments mit den Standards sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, an eine andere Stelle im kirchlichen Dienst versetzt zu werden, weil sich die kirchlichen Arbeitgeber künftig darüber informieren sollen. Damit in Zusammenhang stehe eine Professionalisierung des HR-Bereichs.
Die kirchlichen Organisationen haben sich verpflichtet, keine Akten mehr zu vernichten, die in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen stehen. Sie orientieren sich dabei am schweizerischen Datenschutzgesetz. Das kirchliche Recht, das eine solche Aktenvernichtung vorsieht, wird nicht mehr angewendet.
Ausserdem sind Verhandlungen mit dem Vatikan in Gange über ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht. Dies soll die korrekte und schweizweit einheitliche Anwendung der kircheneigenen Richtlinien und Strafnormen im Umgang mit Missbrauchstätern gewährleisten.
Schliesslich wird das historische Pilotprojekt seit Januar 2024 für weitere drei Jahre weitergeführt. Die kirchlichen Partnerorganisationen haben dafür 1,5 Millionen Franken gesprochen. Die Resultate der Studie sollen in der ersten Jahreshälfte 2027 öffentlich präsentiert werden.
Bischof Joseph Bonnemain wird in der Medienmitteilung damit zitiert, dass die Zusammenarbeit der drei kirchlichen Organisationen ein Novum für die Schweiz sei und viel Absprache erfordere. Sie sei aber der einzige Weg, dem Missbrauch konsequent entgegenzutreten.
Noch seien viele Fragen zu klären. Es gelte, schweizweit tragfähige Ansätze für die ganze katholische Kirche in der Schweiz zu entwickeln, welche die sprachregionalen Unterschiede berücksichtigen sollen. Ein wichtiger Grundsatz sei der Einbezug kirchenexterner Fachleute.
Die Römisch-Katholische Kirche im Aargau wird in den nächsten Jahren weiter sparen müssen, obschon die Rechnung im vergangenen Jahr mit einem Aufwandüberschuss von rund 7’000 Franken fast ausgeglichen gestaltet werden konnte. Das Ergebnis wurde von verschiedenen ausserordentlichen Faktoren begünstigt. Sie überdecken ein strukturelles Defizit, das Kirchenratspräsident Luc Humbel auf Anfrage mit 500’000 Franken beziffert hat.
Gründe für das Defizit sind Mehrleistungen der Landeskirche in den letzten zehn Jahren von rund 2 Millionen Franken. Auch die Kosten auf der Ebene des Bistums und auf nationaler Ebene steigen weiter an. Die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche, deren Aufarbeitung, sowie der Synodale Prozess hätten die Kosten in die Höhe getrieben, sagte Luc Humbel.
Das strukturelle Defizit schränkt die Möglichkeiten der Landeskirche ein, Menschen in aller Welt zu unterstützen. Unterstützte die Landeskirche 2023 verschiedene Hilfswerke im Ausland mit 160’000 Franken, stehen 2024 lediglich 73’000 Franken zur Verfügung.
9355 Kinder und Jugendliche sind in der Evangelischen Kirche Deutschlands von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen seit 1946, berichtet die Nachrichtenagentur KNA. Zu diesem Resultat kamen die Forschenden der Studie «Forum – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland». In Auftrag gegeben hatte sie die EKD und ihre Landeskirchen vor gut drei Jahren. In sechs Teilstudien hat die Untersuchung die Ursachen und Besonderheiten von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche untersucht.
Die Zahl der Betroffenen ist viel höher als bislang angenommen. Gemäss einer Hochrechnung seien 9355 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht worden. Die Zahl der mutmasslichen Täter liege bei 3497. Rund ein Drittel davon seien Pfarrpersonen, also Pfarrer oder Vikare. Bislang ging die evangelische Kirche von rund 900 Missbrauchsopfern aus. Nach Angaben der Wissenschaftler zeige die Untersuchung nur die «Spitze der Spitze des Eisbergs», berichtet die KNA.
Laut der Studie sind rund 64,7 Prozent der Opfer männlich und rund 35,3 weiblich. Bei dem Beschuldigten handelt es sich demnach fast ausschliesslich um Männer (99,6 Prozent). Rund drei Viertel von ihnen waren bei der Ersttat verheiratet. Weiter kommt die Studie zum Ergebnis, dass es bei der Schwere der Tat eine grosse Spannweite gebe: Bei den meisten Taten handelt es sich aber um sogenannte Hands-on-Handlungen, das heisst, es habe einen Körperkontakt mit den Opfern gegeben – von nicht notwendigen körperlichen Hilfestellungen im Sportunterricht bis hin zur Penetration.
«Wir übernehmen als evangelische Kirche und Diakonie Verantwortung für die Gewalttaten, die von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen unserer Institution begangen wurden,» sagte Bischöfin Kirsten Fehrs am 25. Januar bei der Übergabe der Forschungsresultate in Hannover. «Dazu gehört es als erstes, klar zu sagen: Wir sind auch als Institution an unzählig vielen Menschen schuldig geworden. Und ich kann Sie, die Sie so verletzt wurden, nur von ganzem Herzen um Entschuldigung bitten.»
Laut der Medienmitteilung der EDK werden nun die Ergebnisse und konkreten Empfehlungen in Kirche und Diakonie intensiv auf allen Ebenen diskutiert. Die zentrale Rolle dabei spielt das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD. Darin werden kirchliche Beauftragte und Betroffenenvertreterinnen und -vertreter die Ergebnisse gemeinsam mit den Forschenden analysieren, die Diskussionen aus anderen Gremien und Ebenen zusammenführen und im November 2024 der Synode der EKD einen Massnahmenplan mit Konsequenzen aus der Aufarbeitungsstudie Forum vorlegen.
Damit steigt auch der Druck auf die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS). Laut einem Bericht des reformierten Nachrichtenportals ref.ch schloss die EKS-Ratspräsidentin Rita Famos eine schweizweite Studie nicht mehr aus, nachdem sie im vergangenen Dezember in Hannover Einsicht in das Forschungsdesign der deutschen Studie erhalten hatte.
Der von der Synode der katholischen Landeskirche Luzern angedrohte Entzug von finanziellen Mitteln sei der falsche Weg. Dies betonten Christian Griss, Präsident der Finanzkommission der Kantonalkirchen im Bistum Basel, und Bischof Felix Gmür an einer gemeinsamen Medienkonferenz.
Die Missbrauchskrise ist eine Belastungsprobe für die Kirche und ihr Verhältnis zu den staatskirchenrechtlichen Gremien. «Wir sind hier, um das duale System zu stärken», sagte Bischof Felix Gmür an einer Medienkonferenz, zu der das Bistum und die Finanzkommission (Fiko) der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften im Bistum Basel am Freitag, 24. November geladen hatte. Auslöser für den gemeinsamen Auftritt im Kirchenratssaal am Basler Lindenberg war der Entscheid der Luzerner Synode, das Zurückhalten eines Teils der Gelder an Bistum anzudrohen, falls eine Reihe von Forderungen nicht erfüllt würden.
Fakten und Zahlen
Die Finanzkommission besteht aus je einer Vertretung der Exekutiven der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften des Bistums Basel (Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zug). Sie unterstützt den Bischof in der Erfüllung seiner Aufgaben durch Bereitstellung eines Bistumsbeitrags und berät ihn bei seinen Entscheiden über die Verwendung des Budgets.
Das Gesamtbudget 2024 des Bistums beläuft sich auf 5,1 Millionen Franken. Die Haupteinnahmen sind die Beiträge der Kantonalkirchen im Umfang von 3,8 Millionen Franken. Der Luzerner Beitrag beträgt 884 000 Franken. Luzern bezahlt den Bistumsbeitrag immer in zwei Tranchen aus. Nächstes Jahr kann das Bistum erst mit der ersten Tranche fest rechnen. Die Freigabe der zweiten Hälfte ist mit der Erfüllung einer Reihe von Forderungen verknüpft. Der Entscheid darüber soll im Herbst 2024 fallen. (rv)
Im Brief «Fakten klargestellt»
Bischof Felix Gmür hat in einem Brief Klartext nach Luzern geschickt. Sein Vorgesetzter sei der Papst und sonst niemand, zitiert kath.ch aus dem Schreiben. «Ich habe einfach die Fakten klargestellt», sagte Gmür an der Medienkonferenz. Er verstehe nicht, dass Forderungen gestellt würden, die teilweise schon erfüllt seien. Jüngste der bereits ergriffenen Massnahmen auf Bistumsebene ist die externe Durchführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung. Bereits seit 2017 ist im Bistum Basel eine unabhängige externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. 2020 wurde ein aktualisiertes Schutzkonzept zur Prävention und Intervention im Bistum umgesetzt.
Bewegung hat es auch bezüglich der von der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) erhobenen Forderungen gegeben. Für eine schweizweite unabhängige Meldestelle arbeite das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz Modelle aus. Man müsse hier auch mit den Opferverbänden reden, sagte Gmür.
Für ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht hat die Schweiz grünes Licht von Papst Franziskus erhalten. Nun gelte es, ein Statut auszuarbeiten. Die für 2024 geplante Umsetzung soll «so schnell wie möglich» erfolgen, sagte der Bischof.
Ebenfalls im nächsten Jahr soll auf Bistumsebene eine Ombudsstelle eingerichtet werden, vorerst für eine dreijährige Versuchsphase. Dieses Gremium ist das Produkt aus der ersten synodalen Versammlung des Bistums im Januar 2022 in Basel.
Für ein gemeinsames Handeln
Die Ombudsstelle gehört zu den Projekten, deren Umsetzung gefährdet wären, wenn dem Bistum die finanziellen Mittel nicht im budgetierten Rahmen zur Verfügung stünden. Dies gab Christian Griss, Kirchenratspräsident der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und Präsident der Fiko, zu bedenken. Die Fiko anerkenne die vom Bischof des Bistums Basel bereits ergriffenen Massnahmen, sagte Griss. Und: «Eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen benötigt aus Sicht der Fiko schweizweit ein gemeinsames, entschiedenes Handeln seitens der Bistümer, Ordensgemeinschaften und den kantonalen katholischen Körperschaften.»
Der von der Synode der katholischen Landeskirche Luzern angedrohte Entzug von finanziellen Mitteln für die Finanzierung des Bistums Basel, sei aus Sicht der Fiko nicht zielführend und gefährde das gegenseitige Vertrauen in das konstruktive Miteinander innerhalb des dualen Systems, sagte Griss.
Pierre Cornu und Brigitte Tag unterstützen Bischof Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung von vier Mitglieder der Schweizerischen Bischofskonferenz. Pierre Cornu ist Richter am Kantonsgericht Neuenburg und Brigitte Tag ist Professorin für Strafrecht an der Universität Zürich.
Im Juni 2023 wurde Bischof Joseph Maria Bonnemain durch das Dikasterium für die Bischöfe in Rom beauftragt eine kanonische Voruntersuchung durchzuführen. Der Bischof solle herausfinden, ob drei seiner Bischofs-Kollegen Fälle sexuellen Missbrauchs im Umfeld der Kirche fälschlicherweise nicht nach Rom gemeldet haben. Ausserdem solle Bischof Bonnemain untersuchen, ob sich die Vorwürfe mutmasslicher sexueller Belästigung gegen einen vierten Bischof erhärten.
Als die Voruntersuchung im September im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Pilotstudie bekannt wurde, forderte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ), dass Bischof Bonnemain unabhängige Fachleute zur Seite gestellt werden. Die RKZ forderte dies, um die öffentliche Glaubwürdigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
Nun hat die RKZ und das Bistum Chur angekündigt, dass sich Pierre Cornu und Brigitte Tag Bischof mit Bischif Bonnemain auf die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit verständigt hätten, wie es in der Medienmitteilung heisst. Gemeinsam werden sie die bereits gewonnenen Erkenntnisse analysieren und gegebenenfalls vervollständigen. Ab jetzt führen sie die Untersuchung zusammen weiter und verfassen einen gemeinsamen Schlussbericht. Die Letztverantwortung für den Bericht habe aber der Bischof.
Ob es zu Disziplinarmassnahmen oder einem kirchlichen Strafverfahren kommt, liegt im Ermessen des Dikasteriums für die Bischöfe in Rom.
Nach der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz und dem Ende der Bischofssynode in Rom wendet sich der Jugendverband Jungwacht Blauring an die Schweizer Bischofskonferenz. In einem offenen Brief fordert die Jubla «lückenlose Aufklärung der Missbrauchsfälle und Reformen innerhalb der katholischen Kirche». Mit über 33’000 Mitgliedern ist Jungwacht Blauring der grösste katholische Kinder- und Jugendverband in der Schweiz.
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche Schweiz nimmt der Aargauische Katholische Frauenbund Stellung. Der AKF schreibt: «Die Vorstandsfrauen des Aargauischen Katholischen Frauenbundes AKF sind bestürzt über die Ergebnisse der Untersuchung der Uni Zürich. Ein wichtiges Gut im Umgang mit «Würdenträgern» wäre Vertrauen. Genau dieses scheint über Jahre hinweg systematisch von einzelnen missbraucht worden zu sein. Die Betroffenheit beim AKF ist extrem gross und wir erwarten, dass jetzt endlich Bewegung in die Bischofskonferenz kommt und eine systematische Aufarbeitung stattfindet. Sicher wäre es endlich auch angebracht, das Zölibat und die katholischen Strukturen, welche solche Missbräuche möglich machten, aufzuheben. Nur dann können derartige Missbräuche eher verhindert werden.»
Am Sonntag, 10. September, hatte die Schweizer Bischofskonferenz SBK in einem Communiqué mitgeteilt, dass zur Zeit eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen ehemalige und amtierende Bischöfe und Kleriker laufe. Bischof Joseph Bonnemain führt die Untersuchung im Auftrag Roms. «Horizonte» hat die Ereignisse hier zusammengefasst. Diese Enthüllungen über mutmassliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch haben nun erste personelle Konsequenzen. Der Abt von Saint-Maurice, Jean Scarcella, schreibt in einer Medienmitteilung: «Die Ermittlungen betreffen auch einen Vorwurf, der gegen mich erhoben wurde. Ich habe Bischof Bonnemain meine volle Kooperation zugesichert. Um die Unabhängigkeit der Ermittlungen zu gewährleisten, habe ich mich in Absprache mit dem Abteirat und dem Präsidenten der Bischofskonferenz dafür entschieden, mein Amt als Abt von Saint-Maurice bis zum Abschluss der
Voruntersuchung ruhen zu lassen.»
Unter dem anhaltenden Druck von Betroffenen und ihren Organisationen und von Seiten der Medien werden seit bald 40 Jahren in immer mehr Ländern Berichte über Missbrauchsfälle veröffentlicht. Dabei kommen auch systembedingte Ursachen ans Licht. Sofern sie die katholische Kirche, ihre Institutionen und Verantwortungsträger betreffen, zeigt sich je länger je mehr: Die Kirche ist konfrontiert mit einer selbstverschuldeten Katastrophe. In ihrer Mitte und durch ihre Repräsentanten wurde das Leben unzähliger Unschuldiger und Wehrloser ruiniert. Wir kommen nicht um die bittere Feststellung herum: Die Orden und die religiösen Gemeinschaften sind ein Teil des Problems. Unser Selbstbild entspricht nicht der Realität. Wir haben die Unschuld definitiv verloren, auch enorm viel Vertrauen verspielt. Das schmerzt. Verdrängen macht die Sache nur noch schlimmer.
Wir brauchen, gemeinsam und individuell, Zeit zum Trauern und Bereuen, wir brauchen viel Zeit, um auf die Betroffenen zu hören. Ihnen und ihren Erfahrungen wollen wir Raum und Stimme geben in der Kirche; auch weil wir wissen, dass es in den Ordensgemeinschaften nicht nur Täter und Täterinnen gibt, sondern auch Opfer. Wir sind entschlossen zur Umkehr, zum Neubeginn. Dazu gehören auch scheinbar nebensächliche Dinge, z.B. die Archive ordnen und zugänglich machen und mit den Forschenden offen kooperieren.
Zwar setzen unsere personellen Ressourcen den guten Absichten enge Grenzen. Trotzdem halten wir fest an den beschlossenen Präventionsmassnahmen. Wir verpflichten uns, die geltenden Rechtsnormen zu befolgen, um weiteres Unheil zu verhindern. Auch setzen wir uns ein für eine effiziente Zusammenarbeit der nationalen katholischen Institutionen SBK, RKZ und KOVOS. Wir bemühen uns um Weiterbildung und lernen in unsern sehr unterschiedlichen Kontexten, mit Nähe und Distanz umzugehen. Wir sind gewillt, unsere Vollkommenheitsideale auf Hohlstellen abzuklopfen und zentrale Kategorien unserer religiös geprägten Lebensform zu hinterfragen, wie Berufung und Freiheit; Gehorsam und Selbstverwirklichung; Stellenwert von Sexualität und emotionalen Bedürfnissen; Verbindlichkeit der Gelübde, Individualisierung, Präsenz der sozialen Medien und Ansprüche der Gemeinschaft; Kritik, Selbstkritik und Mitverantwortung im Zusammenleben …
Auch die emanzipatorische Relecture der Bibel und der Kirchen- und Theologiegeschichte gehört dazu, ebenso die kreative Weiterentwicklung von Liturgie und Spiritualität. Wir sind überzeugt, dass die lernwillige Auseinandersetzung mit den Humanwissenschaften unserm Lebensentwurf neue Dynamik und Glaubwürdigkeit verleihen und zur Heilung beitragen kann. Wir halten es schliesslich für überfällig, das in der katholischen Kirche hierarchisch-patriarchal und klerikal geprägte (Miss-)Verhältnis zwischen Mann und Frau grundlegend neu zu definieren, auch in seinen strukturellen und rechtlichen Dimensionen.