An einem Werkstattgespräch am 27. Mai 2024 in Zürich hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zusammen mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigung der Orden und weiteren Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) über den Stand der Umsetzung der angekündigten Massnahmen informiert. Diese betreffen die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz. Die Partnerinnen hatten kurz nach der Veröffentlichung der Pilotstudie der Universität Zürich am 12. September 2023 auf Empfehlungen der Forschenden Massnahmen beschlossen.
Opferberatung, Meldestelle, Fallbearbeitung
Gemäss der Medienmitteilung soll die Opferberatung von der Meldestelle und der Fallberatung entflochten und professionalisiert werden. Um eine unabhängige Opferberatung zu garantieren, stehen die kirchlichen Organisationen im Gespräch mit den staatlich anerkannten Opferberatungsstellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Im Juni 2024 sollen erste Entscheide dazu getroffen werden.
Psychologische Abklärungen, Standards für Personaldossiers und Informationsaustausch
Einheitliche Standards in psychologischen Abklärungen sollen dafür sorgen, dass nur geeignete Personen im kirchlichen Dienst stehen. Arbeitsgruppen in der West- und Deutschschweiz arbeiten dazu einheitliche Standards aus. Erste Assessments mit den Standards sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, an eine andere Stelle im kirchlichen Dienst versetzt zu werden, weil sich die kirchlichen Arbeitgeber künftig darüber informieren sollen. Damit in Zusammenhang stehe eine Professionalisierung des HR-Bereichs.
Umgang mit Missbrauchsakten
Die kirchlichen Organisationen haben sich verpflichtet, keine Akten mehr zu vernichten, die in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen stehen. Sie orientieren sich dabei am schweizerischen Datenschutzgesetz. Das kirchliche Recht, das eine solche Aktenvernichtung vorsieht, wird nicht mehr angewendet.
Kirchliches Straf- und Disziplinargericht
Ausserdem sind Verhandlungen mit dem Vatikan in Gange über ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht. Dies soll die korrekte und schweizweit einheitliche Anwendung der kircheneigenen Richtlinien und Strafnormen im Umgang mit Missbrauchstätern gewährleisten.
Weiterführung der Forschung
Schliesslich wird das historische Pilotprojekt seit Januar 2024 für weitere drei Jahre weitergeführt. Die kirchlichen Partnerorganisationen haben dafür 1,5 Millionen Franken gesprochen. Die Resultate der Studie sollen in der ersten Jahreshälfte 2027 öffentlich präsentiert werden.
Bischof Joseph Bonnemain wird in der Medienmitteilung damit zitiert, dass die Zusammenarbeit der drei kirchlichen Organisationen ein Novum für die Schweiz sei und viel Absprache erfordere. Sie sei aber der einzige Weg, dem Missbrauch konsequent entgegenzutreten.
Noch seien viele Fragen zu klären. Es gelte, schweizweit tragfähige Ansätze für die ganze katholische Kirche in der Schweiz zu entwickeln, welche die sprachregionalen Unterschiede berücksichtigen sollen. Ein wichtiger Grundsatz sei der Einbezug kirchenexterner Fachleute.