Ein Licht gegen die Armut

Am letzten Samstag war es wieder soweit: «Eine Million Sterne» leuchteten schweizweit für Solidarität mit Armutsbetroffenen. Ein starkes Zeichen zu setzen, war noch nie so wichtig, wie jetzt! Das Corona-Virus hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt, noch mehr Menschen wurden arbeitslos. Auch der Event «Eine Million Sterne» musste anders organisiert werden als die Jahre zuvor. Die Teilnehmer wurden dazu aufgefordert, ihr Licht zu Hause anzuzünden. Schön war es trotzdem – gemeinsam brachten wir Licht ins Dunkle!

Das christliche Heilmittel ist die Nächstenliebe

  • Was würde Jesus unternehmen, weilte er in diesen Tagen unter uns? Was kann die Religion der Medizin bieten? Hilft beten in schwierigen Situationen? Der gläubige Arzt Urs Pilgrim aus Muri antwortet im Horizonte-Gespräch auf diese Fragen.
  • Stille, Wertschätzung, Respekt, Verbundenheit: Empfehlungen von vier weiteren Stimmen schenken Hoffnung und Zuversicht.
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Bundesrat: Limite von 50 Gottesdienstbesuchern bleibt

Das gesellschaftliche Leben in der Schweiz wird über die Festtage weiter heruntergefahren. Die Höchstzahl der Gottesdienstbesucher liegt bei 50. Weihnachten findet unter starken Einschränkungen statt. Private Treffen bis maximal zehn Personen bleiben erlaubt. Es gibt aber bestimmte Ausnahmen. Religiöse Feiern bis maximal 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt, wie kath.ch schreibt.

Video Team

Gekommen um zu bleiben – Der virtuelle Gottesdienst

  • Während des Lockdowns und infolge der Personenbeschränkungen für Gottesdienste werden immer mehr Gottesdienste übers Internet übertragen. Das Angebot dürfte auch über die Corona-Pandemie Bestand haben.
  • Horizonte hat als einziges Schweizer Kirchenmedium ein professionelles Video-Team aufgebaut, das seit diesem Frühjahr im Einsatz steht und für die Aargauer Pfarreien zu kostengünstigen Konditionen Gottesdienste überträgt.
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Kritik an der Begrenzung der Gottesdienstbesucher

Wer aufmerksam auf Volksstimmen hört, stellt fest, dass sich viele gläubige Personen landesweit, unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit, Sorgen machen über die Beschränkung der Teilnehmerzahl an den Gottesdiensten. Je nach Kanton variiert die Zahl der für den Kirchenbesuch zugelassenen Personen zwischen ganzer Schliessung und 50 Personen. Macht es wirklich Sinn, solche Regelungen durchzusetzen? Es ist doch ein Unterschied zwischen einer grossen Kirche, welche unter Beachtung derAbstandsregeln gegen 100 Personen aufnehmen könnte oder einer Kapelle, welche nur knapp 20 Personen unter selben Umständen Platz bieten kann. Viele Menschen sehen im Gebet, im Kirchenbesuch, in der Pflege der Beziehung zu Gott eine gute Chance, etwas gegen die Pandemie zu tun. Nicht wenige suchen so einen wichtigen Halt in der Zeit arger menschlicher und sozialer Belastungen oder gar Nöten. Unsere Kirchen, wie wir im Freiamt über einige verfügen, sollten doch die Möglichkeit haben, unter Beachtung der Corona-Vorschriften grössere Zahlen von Gläubigen fürGottesdienste aufzunehmen, vor allem zur kommenden Weihnachtszeit. Bei dieser Gelegenheit gehört Pater Solomon Obasi, dem Seelsorgeteam und den Pfarrei-verantwortlichen in Wohlen ein grosser Dank für den umsichtigen, nicht einfachenUmgang mit den aktuellen Vorschriften bei der Organisation der Gottesdienste. 

Beichte ablegen via Handy geht nicht

Die Coronabedrohung lauert auch im Beichtstuhl. Darum überlegt man sich in der Katholischen Kirche, wie man das Sakrament der Versöhnung spenden, respektive empfangen kann, ohne dabei auch gleich das Covid-19-Virus zu verteilen. Eine naheliegende Lösung steckt in jedermanns Tasche: das Smartphone. Doch Kurienkardinal Mauro Piacenza erklärte im «Osservatore Romano» vom Wochenende, dass eine unter solchen Umständen erteilte Absolution «wahrscheinlich ungültig» sei. Bei einer Beichte via Smartphone fehle die «wirkliche Präsenz des Büssers», bemängelte Piacenza. Und eine echte Absolution könne nicht durch «elektrische Schwingungen» übermittelt werden. Ausführlichere Informationen liefert zu diesem Thema das Interview, welches Domradio.de mit dem Theologieprofessor Alexander Saberschinsky geführt hat und das hier nachzulesen ist.

«Der Pfarrer darf das Vaterunser singen»

  • Der Bundesrat hat vergangenen Freitag das gemeinsame Singen verboten. Der Schweizerische Katholische Kirchenmusikverband (SKMV) ruft zum Widerstand auf.
  • Und was bedeutet das Verbot für die Liturgie? «Der Pfarrer darf weiterhin das Vaterunser singen», sagt der Kirchenmusiker Thomas Halter.
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Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zu «Ehe für alle»

Die Schweizer Bischofskonferenz, SBK, kann sich nicht für den Entwurf «Ehe für alle» aussprechen. Dies meldete die SBK heute Horizonte mit einer Medienmitteilung. Sie ist der Ansicht, dass die Debatte nicht richtig geführt wird, da die ethischen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin und dem Recht des Kindes weitragend sind. Die SBK weist darauf hin, dass die Zivilehe keineswegs nur die öffentliche Würdigung gegenseitiger Gefühle darstellt. Die Zivilehe bezweckt die Eintragung des Kindesverhältnisses in ein beständiges Institut, namentlich zum Schutz der Mutter und des Kindes. In diesem Sinne ist die Zivilehe auf die Familiengründung ausgerichtet. Gleichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch für heterosexuelle Paare), weil sie Keimzellenspenden erfordert und im Widerspruch zu den Rechten des Kindes steht. Die SBK weist dafür insbesondere auf die Leiden und die Mühen der so gezeugten Kinder hin, die in Unkenntnis ihrer Abstammung eine eigene Identität aufbauen müssen.

 

Schmutzli im ersten Lehrjahr

  • Im Chläusinnenalter eine Schmutzlilehre zu beginnen, wirkt wie ein Jungbrunnen. Horizonte-Mitarbeiterin Carmen Frei wagte den Schritt.
  • Coronabedingt spielt sich die diesjährige Chlaussaison hauptsächlich draussen ab. Eine kleidertechnische Herausforderung für einen «Gfrörli», wie im Erfahrungsbericht von Carmen Frei zu lesen ist.
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Mit virtueller Seelsorge durch den Advent

Nicht erst seit es den Horizonte-Broadcast gibt, entdecken immer mehr Pfarreien und Pastoralräume die Möglichkeiten, die das weltweite Netz bietet, um auch auf virtuellem Weg Seelsorge zu betreiben. In ihrem jüngsten Newsletter bewirbt die Katholische Kirche am Mutschellen ihre diesbezüglichen Angebote. Das ist zum einen der Adventskalender, mit dem die Seelsorger des Pastoralraums am Mutschellen vom 1. bis zum 24. Dezember mit Impulsen, Gedichten und Rezepten durch die Tage des Advents begleiten. Mal zum Nachdenken, mal zum Schmunzeln, gibt es immer wieder Neues zu entdecken. Weiter geht in der zweiten Adventswoche der Impuls der Frauengemeinschaft Eggenwil-Widen online, zu finden in der Kategorie «Spiritualität Online». Daneben erscheint im Programm «GottesKinderFragen» je eine neue Folge zum Advent und zu Weihnachten. In der WhatsApp-Gruppe Spiritualität können die Teilnehmer schliesslich regelmässig Impulse zum Advent erhalten, wenn Sie sich dafür via WhatsApp bei Jessica Zemp, 076 588 08 87, anmelden (Achtung: das ist nicht der Horizonte-Broadcast!).

«Wir müssen Menschen wegweisen – das ist nicht logisch!»

  • An der Verhältnismässigkeit der Coronaschutzmassnahmen scheiden sich auch bei Seelsorgenden die Geister. Horizonte sprach mit Diakon Waldemar Cupa aus Wohlen und Spitalseelsorger Jürgen Heinze (Kantonsspital Baden).
  • Für die Kirchen haben die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gerade in den Stadtpfarreien einschneidende Folgen. Aufgrund der Beschränkung auf 50 Personen können längst nicht alle, die das möchten, an den Gottesdiensten teilnehmen.
  • Es naht überdies das Weihnachtsfest. Vieles wird im gewohnten Rahmen nicht möglich sein. Die Folge: Viele Feierlichkeiten werden abgesagt. Welche Folgen das alles für kirchliche Sozialstrukturen haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Fragilität muss neu definiert werden

Die Kommission für Bioethik der Schweizerischen Bischofskonferenz (KBSBK) fordert in ihrer jüngsten Stellungnahme von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine Präzisierung bei der Definition von Fragilität. Sie nimmt dabei Bezug auf ein Dokument der SAMW, welches die medizinisch-ethischen Richtlinien für den Fall einer Ressourcenknappheit in der intensivierten Betreuung im Rahmen der Corona-Pandemie beschreibt. Die Mitglieder der KBSBK stossen sich daran, dass die Definition der Fragilität allein auf der Mobilität des Patienten, seinem Unterstützungsbedarf und/oder seinem Demenzgrad beruht. Diese Skala schliesse Menschen mit vorbestehenden Behinderungen weitehend von intensivmedizinischen Behandlungen aus. Die KBSBK fordert eine Definition, die den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten betrachtet, unter Berücksichtigung seiner Fähigkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zu tolerieren, ohne ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oder Behinderung per se zu diskriminieren.

«Eine Herausforderung für die Gesellschaft»

  • Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie zeigen, wo das Schweizer Sozialsystem Lücken aufweist. Das sagt Fabienne Notter, Geschäftsleiterin der Caritas Aargau.
  • Eine der Herausforderungen von Corona besteht darin, dass nun ein ganz neues Segment von Menschen von Armut betroffen ist.
  • Im Interview mit Horizonte erklärt Fabienne Notter, woran man Armut erkennt und warum der Kampf dagegen letztlich allen zu Gute kommt.
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