Bundesgerichtsurteil liegt vor: Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi rechtmässig gewählt

Im Nachgang des Konfliktes in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi hatten drei Personen sowohl gegen die Ergänzungswahlen im November 2021 als auch gegen die Gesamterneuerungswahlen im November 2022 Beschwerden eingereicht. Diese Beschwerden wurden sowohl vom Kirchenrat als auch von der Rekurskommission und vom Verwaltungsgericht abgelehnt und die aufschiebende Wirkung wurde ihnen entzogen. Trotzdem hatten die drei Kläger den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen. Wie die Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi Horizonte am Dienstag, 6. Juni mitteilte, liegt das endgültige Urteil des Bundesgerichts jetzt vor: es tritt auf die Beschwerde nicht ein. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern auferlegt. Somit sind die Wahlen gültig und die Kirchenpflegemitglieder rechtmässig gewählt.